AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig für:
Firma Konzeptliving Ing. Katharina Haderer 6067 Absam Breitweg 30A III/03
www.konzeptliving.at
Stand: Jänner 2010
UID- Nr. ATU62150745
Tel: +43/ 664/ 54 38 509
Fax: +43/ 662/ 23 466 4604
www.konzeptliving.at
mailto: office@konzeptliving.at
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die abweichenden Bedingungen (Vertragsbestandteile) müssen in schriftlicher Form, zumindest jedoch in Form schriftlicher Auftragsbestätigungen vorliegen, um rechtswirksam zu sein.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
§ 2 Verbindlichkeiten AGB
Wenn uns auch nach dem Konsumentenschutzgesetz Zusagen unserer Mitarbeiter binden können, machen wir Sie im Interesse einer klaglosen Geschäftsabwicklung darauf aufmerksam, dass es unseren Mitarbeitern untersagt ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
§ 3 Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung; auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
§ 4 Kostenvoranschläge
Sofern es sich bei dem zugrundeliegenden Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG handelt und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist ein Kostenvoranschlag grundsätzlich schriftlich, unverbindlich und entgeltlich. Dieses Entgelt wird bei der Auftragserteilung von der Auftragssumme in Abzug gebracht. Findet keine Auftragserteilung statt, so wird ein Betrag in der Höhe von € 48.- inkl. Mwst. in Rechnung gestellt.
Einfache mündliche Kostenschätzungen sind unverbindlich und unentgeltlich. Offerte für die Einreichung bei Versicherungen sind kostenpflichtig; die Verrechnung erfolgt nach Aufwand, mindestens jedoch ein Betrag von € 48.-inkl. 20% Mwst.
§ 5 Auftragsbestätigungen
Auftragsbestätigungen sind verbindlich, wenn sie schriftlich sind. Ein Vertrag kommt mit der Annahme der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
§ 6 Kostenerhöhungen
Kostenvoranschläge und Auftragsbestätigungen werden nach bestem Fachwissen erstattet; auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der Erkennbarkeit der Firma Konzeptliving Katharina Haderer liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei Auftragsdurchführung die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 15% des Auftragswertes ergeben, so werden wir Sie unverzüglich verständigen. Sollten Sie binnen zwei Arbeitstagen keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten treffen bzw. die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Geistiges Eigentum
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25% der Voranschlagssumme berechtigt.
§ 8 Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Mit den angegebenen Preisen bleiben wir unseren Kunden 2 Monate lang ab deren Bekanntgabe bzw. Annahme im Wort (ausgenommen der Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferungsausführung mehr als ein Monat, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder durch andere zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierungen usw. erfolgten, entsprechend zu überwälzen. Im Gegenzug werden Preissenkungen dieser Faktoren an den Kunden weitergegeben. Von dieser Regelung sind zeitlich begrenzte Preisaktionen bzw. Nachlässe ausgenommen.
Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers. Die Preise für die angebotenen Lieferungen und Leistungen enthalten nicht Kosten, die von Dritten verrechnet werden.
Bei Verkäufen an Kunden außerhalb der EU fällt keine Umsatzsteuer an, diese müssen aber die jeweiligen nationalen Einfuhrabgaben entrichten. Bei Verkäufen an Unternehmer innerhalb der EU fällt unter Nachweis der UID keine österreichische Mehrwertsteuer an.
§ 9 Montage
Grundsätzlich gelten ab Werk zu liefernde Erzeugnisse als ohne Montage bestellt. Eine in Auftrag gegebene Montage wird nach Quadratmeter bzw. Regiestunden berechnet. Verlangte Mehrarbeit, Überstunden, Nachtstunden und andere betriebliche Mehrkosten sind nach kollektivvertraglichem oder gesetzlichem Zustand separat zu bezahlen.
§ 10 Leistungen des Kunden
Zur Leistungsausführung ist unser Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten erfüllt hat. Der Bodenleger ist nicht berechtigt, Arbeiten, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen, vorzunehmen.
§ 11 Maßangaben durch den Kunden
Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so hat der Unternehmer den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen den Kunden die Verzugsfolgen.
§ 12 Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB.: Farben, Maße, Holzbild, Maserung und Struktur, usw.)
§ 13 Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Auftretende Mängel sind- ohne dass für den Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären- möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden, jedoch vor Verlegung bekannt zu geben.
Im Falle eines berechtigterweise beanstandeten Mangels ist die Firma Konzeptliving Katharina Haderer nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels, insbesondere auch durch Lieferung von einzelnen Austauschteilen, oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder sind wir nicht in der Lage, Ersatzlieferungen zu leisten, so ist der Kunde berechtigt, Preisminderung oder wenn es sich nicht um geringfügige Mängel handelt, Wandlung zu verlangen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für die formelle oder inhaltliche Richtigkeit der Herstellerangaben in den Publikationen, Bedienungsanleitungen oder technischen Angaben kann keine Haftung der Firma Konzeptliving Katharina Haderer übernommen werden.
Die Firma Konzeptliving Katharina Haderer haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, sowie reiner Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
§ 14 Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unserer Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung oder Montagen. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht (im Sub vergeben) bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, der am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, so gehen die entstandenen Kosten zu seinen Lasten. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
Durch Lieferverzug des Unternehmens verursachte Schadensersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls beim Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.
§ 15 Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (§14) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde- ohne dazu berechtigt zu sein- vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 7 Tagen ab Warenübernahme vom Kauf ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angaben von Gründen abgesendet wird.
Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung, der vom Kunden erhaltenen Waren, statt. Bedingung hierfür ist, dass sich die Ware in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör fehlt.
Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Sonderanfertigungen und/oder 2. Wahl Produkte. Mit schriftlicher Bestätigung der Produktformate, Holzarten, Oberfläche, usw. oder anderer Eigenschaften der Ware, nimmt der Kunde ab Rückbestätigung des Auftrages von einem Rücktrittsrecht Abstand. Für Infos, Datenauskünfte und Beschwerden mailto: office@konzeptliving.at
Für Kunden nicht im Sinne des KSchG gilt kein Rücktrittsrecht. Abweichungen sind gesondert bei Auftragserteilung schriftlich festzuhalten.
§ 16 Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
§ 17 Liefertermine, Lieferfrist, Teillieferungen
Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 7 Tage vor dem voraussichtlichen Liefertermin ist mit dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Kunden übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie zB.: Transportkosten, Bankspesen, etc. zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und nicht eine Gesamtlieferung vereinbart war, Teillieferungen anzunehmen. Bei Internet Aktionen kann die vorgesehene Lieferfrist bei eventuellen Kapazitätsengpässen zu Verzögerungen sorgen.
§ 18 Pönalevereinbarung
Die Gültigkeit einer Pönalevereinbarung ist mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften von deren Schriftlichkeit abhängig. Die Höhe des Gesamtpönales darf nicht mehr als 5% des Wertes der verspätet gelieferten Gesamt- oder zulässigen Teilleistung betragen.
§ 19 Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlung, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
§ 20 Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware- insbesondere durch Pfändungen- verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
§ 21 Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der „offenen Posten- Liste“ einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
§ 22 Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
§ 23 Sondervereinbarung bei Geschäften mit gewerblichen Verbraucher
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von ÖNORMEN, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferzweckes über die Behandlung des Liefergegenstandes (zB.: Gebrauchs- oder Montageanleitung) und erforderliche Pflege erwartet werden kann.
§ 24 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN- Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
§ 25 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
§ 26 Datenschutz, Adressänderungen und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
§ 27 Gültigkeit der AGB
Bei Nichteinhaltung einzelner Bestimmungen der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ behalten alle anderen Bedingungen ihre Gültigkeit.
§ 28 Weitere Sondervereinbarungen sind bei Auftragserteilung schriftlich festzuhalten