Die nebenstehend angeführten Protokolle sollen Ihnen zur persönlichen Kontrolle dienen.
Die Pflicht des Bodenlegers, sämtliche Prüfungen zu Grunde der ÖNORM auszuführen ist für mein Unternehmen selbstverständlich!
Jede Baustelle stets wie sein Eigenheim zu betrachten ist für meine Handwerker das Mass aller Dinge.